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EU führt Verhandlungen mit Großbritannien über Brexit-Übergangsfrist
  2018-01-30 11:21:41  CRI

Am Montag hat der EU-Ministerrat das von der EU-Kommission vorgelegte Dekret bezüglich der Verhandlungen mit Großbritannien über die Brexit-Übergangsfrist angenommen. Dies zeigt, dass die EU unter der Voraussetzung eines ordnungsmäßigen Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königreich entsprechend verhandeln wird.

Die Frage hinsichtlich der Brexit-Übergangsfrist war von der britischen Premierministerin Theresa May in einer Rede in Florenz am 22. September 2017 gestellt worden. Damals schlug sie vor, auf den Austritt Großbritanniens aus der EU am 29. März 2019 sollte eine zirka zweijährige Übergangsfrist folgen. Auf dem EU-Gipfel im Dezember 2017 wurden „ausreichende Fortschritte" bei Kernthemen anerkannt, nämlich bei den „Austrittsgebühren", der Grenze zu Irland sowie den Bürgerrechten. Die Verhandlungen in der zweiten Phase sollten in Gang gesetzt werden. Zudem sollten ebenfalls Gespräche mit Großbritannien über die Übergangsfrist geführt werden. So wird das genannte Dekret als ein ergänzendes Dokument der EU-Richtlinien über die Brexit-Verhandlungen für konkrete Gespräche eine leitende Rolle spielen.

Der EU-Chefunterhändler für die Brexit-Verhandlungen, Michel Barnier, bekräftigte erneut vor der Presse die Haltung der EU zu einer konkreten Brexit-Übergangsfrist Großbritanniens:

„Der Standpunkt der EU ist klar: Die Übergangsfrist wird 21 Monate dauern, bis zum 31. Dezember 2020. Innerhalb dieses Zeitraums werden alle Regeln und Systeme der EU weiterhin in Großbritannien gültig bleiben. Alle EU-Überwachungs- und -Gesetzesvollstreckungsrahmen unter der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs sind durchgehend gültig."

Er betonte ferner, innerhalb der Übergangsfrist würden neue Regeln der EU auch in Großbritannien gelten. Dies sei darauf zurückzuführen, dass sich Großbritannien während dieser Phase weiterhin am einheitlichen Markt, an der Zollunion und an allen einheitlichen politischen Maßnahmen beteiligen werde. London werde weiterhin über seine wirtschaftlichen Interessen entscheiden. Dies diene sowohl den Interessen bzw. Rechten der Bürger, als auch einer fairen Konkurrenz und Stabilität der Unternehmen.

Barnier fügte hinzu, innerhalb der EU befänden sich bereits die Vorbereitungen über die Brexit-Verhandlungen in der zweiten Phase - es gehe um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. Mittlerweile liefen die Verhandlungen reibungslos. Gleichzeitig hoffe die EU, dass Großbritannien seinen Standpunkt über die künftigen bilateralen Beziehungen klarstellen werde. Barnier betonte, bei allen Fragen müsse in den Verhandlungen Einigkeit erzielt werden. Nur dann könnten die Verhandlungen beendet werden:

„Wir müssen nicht vergessen, dass die Brexit-Verhandlungen noch nicht beendet sind. ‚Ausreichende Fortschritte' bedeuten nicht ‚umfassende Fortschritte'! In der zweiten Phase müssen wir unsere Zusagen in ein Dokument mit gesetzlicher Verbindlichkeit umwandeln. Dies ist eine Vorbedingung für die Fortschritte."

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