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Deutscher Experte erläutert neue EU-Datenschutzgrundverordnung
  2018-05-25 16:17:20  CRI

Die neue europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist am Freitag in Kraft getreten.

Mit den strengeren Regelungen werden die Datenschutzrechte aller EU-Länder vereinheitlicht. Betroffen sind alle Organisationen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, dazu gehören Unternehmen und Behörden genauso wie Vereine. Auch Einzelpersonen, wie professionelle Fotografen oder Webseitenbetreiber, die Daten erheben, müssen sich an die Regelungen halten. Wer als Unternehmen oder Behörde gegen die DSGVO verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Vorgesehen sind Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Robert Fechner, ein deutscher juristischer Berater, erläutert, dass im Wesentlichen alle Betriebe von der neuen Verordnung betroffen sind:

„Der Hintergrund der Verordnung ist hauptsächlich, die Daten und das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Bürger und Verbraucher zu schützen. Sie gibt daher den Unternehmen einige Sachen auf, wie sie mit Daten umgehen sollen, was sie besser und sorgsamer machen sollen als davor. Welche Unternehmen sind davon betroffen? Eigentlich betrifft es jedes Unternehmen, das geschäftlich in irgendeiner Art und Weise in Europa tätig ist. Dadurch auch chinesische Unternehmen, die vielleicht über ihre Webseite Sachen nach Europa verkaufen oder Leute in Europa ansprechen und über die Webseite, zum Beispiel über ein Kontaktformular, Daten sammeln und diese verarbeiten, indem sie sie einfach speichern."

Seit Anfang 2017 hat Deutschland die bundesweit geltenden Datenschutzgesetze überarbeitet, um sich der DSGVO der EU besser anzupassen. Obwohl die neue Verordnung europaweit einheitlich umgesetzt wird, haben die einzelnen EU-Staaten noch einen gewissen Spielraum bei der Gesetzgebung. In Deutschland wird einerseits das geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch die DSGVO der EU ersetzt. Andererseits wird das ebenfalls am Freitag in Kraft getretene neue BDSG als eine detaillierte Ergänzung der DSGVO fungieren. In diesem Sinne wird der Datenschutz unter der neuen EU-Verordnung ausgebaut. Sie regelt unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten, Videoüberwachung, Aktenverwaltung von Angestellten sowie anderen Betroffenen. Dazu sagte Fechner:

„Der aktuelle Trend in Gesellschaften und in der Politik geht dahin, dass der Datenschutz immer strenger wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass es in den nächsten Jahren neue Regeln geben wird, die das noch weiter verschärfen. Man muss auch immer sehen: Wie weit kann man gehen, damit man das nicht für Unternehmen unwirtschaftlich macht? Im Endeffekt ist es auch immer ein Geben und Nehmen. Wenn ich mich im Internet bewege, weiß ich, dass ich meine Daten preisgebe. Ich bekomme dafür aber auch einige Leistungen. Und wenn ich das nicht möchte, kann ich auch frei entscheiden, dass ich mich nicht mehr im Internet bewege. Daher glaube ich schon, dass das eher noch mehr werden wird, aber ich wäre auch sehr dafür, dass man das mit einem guten Augenmaß macht und das nicht über die Stränge schlägt."

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