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Vorschriften über menschliches Erbgut treten in Kraft
  2019-06-13 15:52:19  cri


Die Vorschriften der Volksrepublik China über die Verwaltung des menschlichen Erbguts werden ab dem 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Menschliches Erbgut enthält die Informationen, mit denen allein oder in Kombination Aussagen über körperliche Merkmale eines Menschen getroffen werden können. Die Erforschung des Erbguts dient neuer Erkenntnisse des menschlichen Lebens. Mit ihm lassen sich Muster und Entwicklung von Krankheiten erforschen und dazu passende Präventionsmaßnahmen entwickeln. Damit dient die Erforschung des Erbguts der Gesundheit der Bevölkerung.

Der chinesische Vizeminister für Wissenschaft und Technologie, Xu Nanping, erklärte am Mittwoch der Presse, dass die neuen Regeln für menschliches Erbgut einer Systematisierung und Standardisierung des Umgangs mit diesen Ressourcen dienen würden.

„Erstens, muss der Umgang mit menschlichem Erbgut zur Wahrung der Gesundheit der chinesischen Bevölkerung beitragen sowie der nationalen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse dienen. Der Umgang muss ethischen Grundsätzen entsprechen, betreffende technische Normen einhalten und die legitimen Rechte und Interessen der das Erbgut zur Verfügung stellenden Personen schützen. Zweitens, die Sammlung, Aufbewahrung und Nutzung von Erbgut muss systematisch verwaltet werden. Die Pflichten der Verwaltung müssen klargestellt und das Verwaltungssystem damit optimiert werden. Drittens, gesetzeswidrige Taten müssen strenger bestraft werden. Neben einer beträchtlichen Erhöhung der Geldstrafen droht den Verantwortlichen für schwere und äußerst schwere Delikte ein begrenztes oder permanentes Arbeitsverbot mit menschlichem Erbgut in China. Die Täter werden ebenso in die Schwarzliste für Kreditwürdigkeit aufgenommen."

Xu Nanping fügte hinzu, das menschliche Erbgut sei eine „Gebrauchsanweisung für das Leben". Diese sei wichtig, um das Wesen des menschlichen Lebens zu erforschen. Die neuen Vorschriften dienen einer vernünftigen Nutzung des Erbguts.

„Punkt eins, die Kompetenzen der Grundlagenforschung menschlichen Erbguts sollen ausgebaut werden. Aus diesem Grund werden standardisierte Aufbewahrungsplattformen und Big-Data-Datenbanken errichtet. Diese fördern die weitere Forschung. Zweitens, Forschungsinstitutionen, Hochschulen, medizinische Organisationen und Unternehmen werden bei der medizintechnischen und pharmazeutischen Erforschung dieses Gegenstandes unterstützt. Es wird ebenso die Umsetzung und Anwendung der Forschungserkenntnisse unterstützt. Der dritte Punkt ist, dass Rechte und Interessen betreffender Seiten effektiv geschützt werden sollen. Internationale wissenschaftliche Forschungskooperationen zu diesem Gegenstand müssen auf dem Prinzip von Gleichberechtigung, gemeinsamen Nutzen, Ehrlichkeit, Kreditwürdigkeit, gemeinsamer Beteiligung und gemeinsamer Teilhabe basieren. Legitime Rechte und Interessen aller Kooperationspartner und Forscher müssen gewahrt werden."

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