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Chinesen machen immer früher ihr Testament
  2019-04-05 16:23:45  cri


Für die Chinesen ist das Aufsetzen eines Testaments schon immer ein Tabuthema, weil sie traditionell höchst ungern von Tod und Sterben sprechen.

Vor sechs Jahren wurde Chinas erste Testament-Bank eröffnet. Eine Datenanalyse von über 80.000 Testamenten ergab, dass das Alter der Testament-Macher eine fallende Tendenz aufzeige.Vor kurzem hat die chinesische Testament-Bank ein Weißbuch veröffentlicht. Darin werden die Profile der chinesischen Testatoren klar geschildert.

Drei Tendenzen sind dabei deutlich zu erkennen: Die chinesischen Erblasserinnen und Erblasser werden immer jünger, immer mehr wieder verheiratete Menschen erstellen Testamente und Eltern von Einzelkindern hinterlegen die meisten Testamente.

Wie aus dem Weißbuch hervorgeht, ist das durchschnittliche Alter der chinesischen Erblasserinnen und Erblasser von 77,43 der Stand von vor sechs Jahren, auf 71,26 gesunken. Etwa 42 Prozent von ihnen sind zwischen 71 und 80, rund 40 Prozent zwischen 61 und 70 Jahre alt.

Um die Echtheit und Effektivität der Testamente abzusichern sind verschiedene technische Mitteln im Einsatz, wie etwa Audio- und Videoaufnahme, Fingerabdrücke, Gesichtserkennung und Archivierung von Dokumenten. Dafür muss der Verfasser eines Testaments zum Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben fähig sein. Senioren, die zwar ein klares Bewusstsein haben, aber nur begrenzte Fähigkeit zum Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben besitzen, sind davon ausgeschlossen.

Leute, die erneut geheiratet haben, hinterlegen immer mehr Testamente. In der chinesischen Hauptstadt Beijing beispielsweise hat sich ihr Anteil innerhalb eines Jahres fast verdoppelt.

Eltern von Einzelkindern machen nach wie vor den größten Anteil der Verfasserinnen und Verfasser von Testamenten aus. Fast die Hälfte der insgesamt rund 130.000 Testamente in der Datenbank wurde von ihnen erstellt. Aus Bedenken über mögliche Ehescheidung ihrer Kinder legen über 90 Prozent der Senioren im Testament fest, dass ihr Vermögen nur vom eigenen Kind geerbt werden dürfe. Dessen Ehepartner dürfe keinen Anspruch darauf erheben.

Eine weitere Veränderung gibt es in den Arten der Vermögen, die in den Testamenten verteilt werden. Bis 2018 machten Immobilien mit 99.75 Prozent den absolut größten Anteil unter den Vermögensarten aus. Bankguthaben liegen heute mit 18.49 Prozent auf dem zweiten Platz. Seit zwei Jahren vermehren sich die Vermögensarten jedoch schnell. Die Zahl der Testamente, die die Behandlung von Finanzprodukten wie Aktien, Wertpapieren, Fonds und Versicherungen sowie Fahrzeugen und Kunstsammlungen usw. beinhalten, steigt.

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