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Kommentar: Britische Kritik mit Hongkong-Bezug ist Unsinn
  2019-07-05 19:08:21  CRI

Nach der Stürmung des Gebäudes des Legislativrats in Hongkong am 1. Juli haben einige britische Politiker den Krawallmachern den Rücken gestärkt. Sie erklärten, der gemeinsamen chinesisch-britischen Erklärung zufolge sollten die Hongkonger Einwohner bei der Wahrung ihrer Freiheit unterstützt werden, die Hongkonger Regierung dürfe die Gewalttaten nicht zum Vorwand für ihre Unterdrückung nehmen. Diese Behauptung, die die Tatsachen verdreht und die Öffentlichkeit verwirrt, ist eine grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas und wird zweifelsohne den chinesisch-britischen Beziehungen schaden.

Zum einen sind die in der gemeinsamen chinesisch-britischen Erklärung festgehaltenen Rechten und Pflichten für Großbritannien bereits nach der Rückkehr Hongkongs an China am 1. Juli 1997 erfüllt gewesen. Die Erklärung wurde damit ein historisches Dokument. Großbritannien hat weder Hoheit über Hongkong, noch Verwaltungs- und Überwachungsrecht. Eine sogenannte „moralische Verantwortung" gibt es nicht.

Zum anderen wissen alle, dass während der britischen Herrschaft alle Gouverneure Hongkongs von der britischen Regierung gewählt wurden. Es gab weder Wahlrecht für die normalen Bürger und selbständige Justiz, noch Freiheit und Demokratie in jedweder Form. Nach der Rückkehr Hongkongs an China wurde das Prinzip „ein Land, zwei Systeme" und „Verwaltung Hongkongs durch Hongkonger" umgesetzt. Man ist sein eigener Herr und genießt gesetzesgemäß beispiellose demokratische Rechte und Freiheiten. Die Behauptung der britischen Politiker, dass Großbritannien die Freiheit der Hongkonger Einwohner erkämpft habe, ist also falsch.

Darüber hinaus haben die Krawallmacher durch den Überfall auf Polizisten und die Stürmung des LegCo Complex die Rechtsstaatlichkeit in Hongkong verletzt, die gesellschaftliche Ordnung zerstört und die grundlegenden Interessen Hongkongs geschädigt. Sie wurden von der Polizei gestoppt und zur Rechenschaft gezogen, was absolut rechtens ist und die Würde der Rechtsstaatlichkeit verteidigt.

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