Dezember 2017
I. Ständige Vervollständigung des Rechtssystems zur Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes
II. Rechtsbasierte Verwaltung zum Schutz der Rechte und Interessen von Bürgern
III. Niveauerhöhung des juristischen Menschenrechtsschutzes
IV. Konsolidierung der sozialen Mechanismen für den rechtsstaatlichen Menschenrechtsschutz
V. Stärkere Führung des rechtsstaatlichen Menschenrechtsschutzes durch die Partei
VI. Förderung des Aufbaus eines globalen Rechtssystems für den Menschenrechtsschutz
Schlusswort